Mehr Migrationszeit mit dem Test zur Einstellung von Drittanbieter-Cookies anfordern

Um Tests zu ermöglichen, werden Drittanbieter-Cookies in Chrome standardmäßig für 1% der Chrome-Nutzer eingeschränkt. Chrome plant, ab dem 3. Quartal 2024 die Einschränkungen für Drittanbieter-Cookies auf 100% der Nutzer auszuweiten. Voraussetzung dafür ist, dass alle Anforderungen der Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (Competition and Markets Authority, CMA) des Vereinigten Königreichs bis dahin erfüllt werden. Für eine einfachere Umstellung auf die Einstellung von Drittanbieter-Cookies bieten wir einen Testzeitraum an. Damit können Sie für eingebettete Websites und Dienste zusätzliche Zeit für die Migration von Drittanbieter-Cookies beantragen, wenn diese nicht für Werbezwecke verwendet werden.

Die Registrierung für diesen Test zur Einstellung begann in der Woche vom 4. Dezember 2023. Der Testzeitraum für die Einstellung beginnt im Januar 2024 und endet am 27. Dezember 2024. Es wird erwartet, dass Entwickler die notwendigen Änderungen und Pläne bis zum Ende der Testphase vorgenommen haben.

Wir sind uns bewusst, dass zwischen der Öffnung der Registrierungen für die Testphase der Einstellung und dem Beginn der von Chrome unterstützten Tests, in denen 1% der Cookies blockiert werden, ein kurzer Zeitraum liegt. Um diesen Zeitdruck zu bewältigen, bietet Chrome eine Kulanzzeitraum für teilnehmende Ursprünge, während sie an der Bereitstellung von Testtokens für die Einstellung arbeiten. Während des Kulanzzeitraums, der bis zum 30. Juni 2024 läuft, haben Ursprünge, die für den Test zur Einstellung registriert wurden, Zugriff auf Drittanbieter-Cookies in Chrome, auch wenn sie ihre Tokens noch nicht bereitgestellt haben. Diese Kulanzzeitraum soll Webkompatibilitätsprobleme während der Übergangsphase verhindern. Teilnehmende Ursprünge müssen vor Ablauf der Kulanzzeitraums Testtokens für die Einstellung implementieren.

Tests zur Einstellung

Testphasen für die Einstellung sind eine Standardoption in Chrome, mit der sich Websites für zusätzliche Zeit registrieren können, um von den entfernten Legacy-Funktionen wegzukommen. Ein Test zur Einstellung ist eine Art Ursprungstest, mit dem eine Funktion vorübergehend wieder aktiviert werden kann.

Dieser Test gilt für Einbettungen und Dienste, die Drittanbieter-Cookies setzen und die die im folgenden Abschnitt beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Wenn also Ihr eingebetteter Inhalt oder Dienst von einem Drittanbieter stammt, können Sie sich für den Test zur Einstellung registrieren, um Ihre Drittanbieter-Cookies vorübergehend wieder in allen Kontexten zu aktivieren, in denen Ihr eingebetteter Inhalt oder Dienst enthalten ist. Der Testzeitraum gilt nur für den registrierten eingebetteten Ursprung und nicht für die gesamte Top-Level-Domain der Website, die Nutzer besuchen.

Ein Beispiel für einen Drittanbieter-/websiteübergreifenden iFrame mit einer eingebetteten Seite von https://embed.beispiel.de/iframe.html auf https://top.beispiel.de und ein Beispiel für ein Drittanbieter-/websiteübergreifendes Script mit einem Script von https://drittanbieter.beispiel.de/script.js auf https://top.beispiel.de

Für Websites auf oberster Ebene, die Drittanbieter verwenden, die auf Cookies angewiesen sind, muss sich niemand für diesen Test zur Einstellung registrieren. Sie sollten die auf Ihrer Website verwendeten Drittanbieter-Cookies prüfen und sich an Ihre Drittanbieter wenden, um sicherzustellen, dass sie auf die Einstellung vorbereitet sind.

Teilnahmevoraussetzungen und Überprüfungsverfahren

Dieser Test zur Einstellung unterscheidet sich von früheren Tests durch die Einführung eines Überprüfungs- und Genehmigungsverfahrens für die Teilnahme. So soll ein Gleichgewicht zwischen der Verbesserung des Datenschutzes für Nutzer im Web und der Möglichkeit für die Dienste, auf die sie angewiesen sind, bei Bedarf zusätzliche Zeit für die Migration zu beantragen, gefunden werden.

Die Testphase für die Einstellung basiert auf den folgenden Grundsätzen:

  • Erhaltung nutzerkritischer Funktionen:Dieser Test zur Einstellung ist für Drittanbieter gedacht, bei denen Funktionsstörungen bei Nutzerinteraktionen auftreten.
  • Einschränkungen beim Nutzer-Tracking:Die Testphase zur Einstellung soll nicht das websiteübergreifende Tracking zu Werbezwecken unterstützen. Daher sind Einbettungen und Dienste von Drittanbietern, die für Werbung verwendet werden, nicht zulässig.

Durch die Nichtteilnahme von Werbeanwendungsfällen wird außerdem sichergestellt, dass der Test zur Einstellung nicht die für Anfang 2024 geplanten Branchentests der Competition and Markets Authority beeinträchtigt. Dazu gehören auch werbebezogene Domains, die auch für andere Zwecke als Werbung verwendet werden.

Chrome arbeitet anfangs mit Disconnect.me zusammen, einem Branchenführer im Bereich Internetdatenschutz. Die Tracker-Schutzlisten von Disconnect werden implementiert, um Scripts und Domains zu identifizieren, die als Werbung kategorisiert sind. „Disconnect“ wird bereits von anderen Browsern für ähnliche Zwecke im Web verwendet.

Bei Registrierungsanfragen gehen wir so vor:

  • Wenn die Drittanbieterquelle mit einer bekannten Werbedomain übereinstimmt, einschließlich wenn die Quelle mit einem Eintrag in der Disconnect-Liste für Werbung übereinstimmt, wird der Registrierungsantrag abgelehnt. Im Allgemeinen werden Einträge in der Liste mit allen Subdomains unterhalb des angegebenen Ursprungs abgeglichen. Einige Einträge enthalten jedoch ein Pfadelement. Diese spezifischeren Einträge stimmen mit dem angegebenen Ursprung überein, aber nicht mit Subdomains.
  • Es müssen Schritte zur Reproduktion des Fehlers beschrieben werden. Dies sollte insbesondere für den Nutzer gelten, der das Gerät verwendet, auf dem das Cookie gespeichert ist, und nicht für einen Nutzer, der die Daten später analysiert. Wenn wir keine Probleme feststellen können, wird der Registrierungsantrag abgelehnt.
  • Andernfalls wird der Antrag auf Registrierung genehmigt.
  • Wenn Sie angeben, dass ein Ursprung „ähnlich“ zu einer zuvor genehmigten Anwendung ist, beschreiben Sie die Beziehung zwischen den Ursprüngen.

Wir planen, einen Einspruchsprozess anzubieten, wenn die Person, die die Marke registriert hat, der Meinung ist, dass weitere Informationen eine Überprüfungsentscheidung verdeutlichen könnten. Der Domaininhaber kann Einspruch einlegen, indem er sich über die Console für den ursprünglichen Test noch einmal bewirbt. Einspruch können Sie einlegen, wenn ein Antrag aufgrund fehlender Informationen abgelehnt wurde (bekannter Fehler und/oder Schritte zur Reproduktion des Fehlers) und/oder wenn der registrierende Ursprung der Meinung ist, dass mit weiteren Informationen diese Anforderungen erfüllt werden könnten, um eine Überprüfungsentscheidung zu klären.

Wir genehmigen auch Anwendungsfälle zur Missbrauchs- und Betrugsprävention, wenn wir entsprechende Nachweise finden. Wir freuen uns über Feedback dazu, wie diese Anwendungsfälle besser bewertet werden können.

Testversion für die Einstellung beantragen

Fügen Sie Schritte zur Reproduktion hinzu, mit denen unser Team den Funktionsfehler prüfen kann. Wenn es einfacher ist und/oder Ihre Funktion durch eine Anmeldung oder ähnliches eingeschränkt ist, können Sie einen Link zu einer Aufzeichnung der Schritte zur Reproduktion des Problems mit dem Chrome DevTools-Aufzeichnungstool angeben.

  1. Rufen Sie Test für die Einstellung von Drittanbieter-Cookies auf und klicken Sie auf „Registrieren“.
  2. Geben Sie unter „Web-Ursprung“ den Ursprung an, von dem Ihre eingebettete Seite oder Scripts bereitgestellt werden.
  3. Die Option „Abgleich durch Drittanbieter“ hängt davon ab, wie Sie das Token angeben müssen. Die Optionen werden unter Testzeitraum-Token hinzufügen ausführlicher beschrieben.
    • Wenn Sie das Token in einem HTTP-Header oder Meta-Tag auf Ihren eigenen eingebetteten Seiten angeben, entfernen Sie das Häkchen bei „Abgleich durch Drittanbieter“.
    • Wenn Sie das Token mit JavaScript in eine andere Website einschleusen, müssen Sie „Abgleich mit Drittanbietern“ aktivieren.
    • Wenn Sie beides tun möchten, müssen Sie sich separat registrieren.
  4. Wenn Sie websiteübergreifende Inhalte auf mehreren Subdomains hosten, setzen Sie ein Häkchen bei „Ich benötige ein Token, das mit allen Subdomains des Ursprungs übereinstimmt“.
    • Wenn diese Option ausgewählt ist, stimmt das angegebene Token mit der registrierten Domain und den untergeordneten Domains überein. Beispiel: Registrieren Sie https://example.com, um example.com, www.example.com, foo.example.com und bar.foo.example.com zu erfassen. Wenn Sie https://www.example.com registrieren, entspricht Ihr Token www.example.com und foo.www.example.com, aber nicht foo.example.com.
    • Ähnlich wie bei Platzhaltern werden mit Tokens mehrere Subdomains abgeglichen, z.B. *.<domain>. Wenn Sie ein Token für example.com anfordern, kann es unter a.example.com oder b.example.com bereitgestellt werden. Der Zugriff auf Drittanbieter-Cookies wird jedoch nur für die jeweiligen Ursprünge reaktiviert, die das Token bereitstellen, nicht für alle Subdomains. Weitere Informationen finden Sie unter Welche Cookies sind aktiviert, wenn der Abgleich nach Subdomain aktiviert ist?
    • Wenn Sie websiteübergreifende Inhalte über separate Ursprünge hosten, die nicht derselben Domain zugewiesen sind, müssen Sie für jeden Ursprung eine separate Registrierung vornehmen.
  5. Bestätigen Sie alle Bedingungen unter „Offenlegung und Bestätigung“, indem Sie alle Kästchen anklicken.
  6. Senden Sie die Anfrage.
  7. Wir benötigen weitere Informationen, um Ihren Antrag bearbeiten zu können. Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung mit einem automatisch generierten Ticket, in dem Sie um Folgendes gebeten werden:
    • Die Anzahl der Subdomains, die mit der angeforderten Quelle verknüpft sind
    • Die Fehler-ID oder der Link zu den zugehörigen Fehlern im Repository für Drittanbieter-Probleme, die Sie zuvor unter goo.gle/report-3pc-broken gemeldet haben.
    • Zusätzliche Informationen/Kontext zum Fehler/Nutzungsfall, die wir berücksichtigen sollten. (Bei einem Einspruch gegen einen abgelehnten Testzeitraumantrag erläutern Sie, warum/wie Ihr Herkunftsland die beschriebenen Kriterien für diesen Testzeitraum erfüllt.)

Wir prüfen Ihren Antrag und informieren Sie, sobald die Prüfung abgeschlossen ist oder weitere Informationen erforderlich sind. Außerdem teilen wir Ihnen mit, ob Ihr Antrag genehmigt oder abgelehnt wurde. Außerdem erhalten Sie den Status und die Begründung für das Ergebnis. Wenn die Genehmigung vorliegt, können Sie nach Bedarf das Testtoken angeben. Wenn der Antrag abgelehnt wird, folgen Sie der Anleitung im Anfrage-Ticket.

Flags für Tests festlegen

Wir empfehlen derzeit, die folgenden Flags festzulegen, die in Chrome 123 verfügbar sind, um effektive Tests zu ermöglichen. Mit dieser Kombination von Flag-Einstellungen lässt sich die Nutzererfahrung von Modus B nachbilden.

  • chrome://flags/#third-party-cookie-deprecation-trial → enabled
    Das ist die Standardeinstellung. Teilnahme am Test erlauben

  • chrome://flags/#tracking-protection-3pcd → enabled
    Schutz vor Tracking aktivieren: Das Symbol „Auge“ wird in der Adressleiste angezeigt, damit Nutzer Drittanbieter-Cookies für eine Website vorübergehend aktivieren können. Außerdem wird chrome://settings/trackingProtection anstelle von chrome://settings/cookies angezeigt.

  • chrome://flags/#tpcd-metadata-grants → disabled
    Chrome verhält sich so, als wäre die Kulanzzeitraum nicht aktiv. So können Sie prüfen, ob auf Ihrer Website die Testtokens für die Einstellung richtig implementiert wurden, bevor die Kulanzzeitraum für eine Website abläuft.

  • chrome://flags/#tpcd-heuristics-grants → disabled
    Lassen Sie keine heuristisch basierten Risikominderungen zu. Das kann nützlich sein, um zu testen, ob andere langfristigere Lösungen (ohne Drittanbieter-Cookies) ohne heuristische Abhilfemaßnahmen wie erwartet funktionieren und ob die Teilnahme am Test zur Einstellung wie erwartet funktioniert.

Wenn Sie manuell testen möchten, ob die Kulanzzeitraumfunktion wie erwartet funktioniert, müssen Sie chrome://flags/#tpcd-metadata-grants vor dem Testen der Bereitstellung aktivieren, anstatt sie zu deaktivieren.

Testtoken hinzufügen

Weitere Informationen finden Sie unter Erste Schritte mit Ursprungstests, Ursprungstests von Drittanbietern und Fehlerbehebung bei Chrome-Ursprungstests.

Das Test-Token sollte in allen Seitenantworten enthalten sein, in denen Sie Cookies im websiteübergreifenden Kontext setzen oder senden möchten.

Token in einem HTTP-Header angeben

Wenn Sie Drittanbieter-Cookies für eine Seite, die in einem websiteübergreifenden iFrame eingebettet ist, wieder aktivieren möchten, können Sie den HTTP-Header Origin-Trial in die Seitenantwort einfügen:

Origin-Trial: TOKEN_GOES_HERE

Das entspricht dem Deaktivieren der Option „Drittanbieterabgleich“ bei der Registrierung für die Testphase der Einstellung, da Sie das Token in Ihren eigenen Antworten angeben.

Diese Seitenantwort kann ein Cookie setzen. Nachfolgende Anfragen an denselben Ursprung, z. B. untergeordnete Ressourcen auf dieser Seite oder Navigationen von dieser Seite, enthalten die websiteübergreifenden Cookies der Website und können auch Cookies setzen.

Diagramm, in dem das Token dargestellt ist, das in der Seitenantwort bereitgestellt wird

Wenn Sie sitzungsübergreifende Cookies für die allererste Anfrage an Ihren Ursprung in der Sitzung benötigen, können Sie auch den Critical-Origin-Trial-Header verwenden, um den Namen des Tests zu übergeben:

Critical-Origin-Trial: Tpcd

Dadurch versucht der Browser, die Anfrage mit aktivierten Drittanbieter-Cookies noch einmal zu senden.

Der Testzeitraum für die Einstellung wird als dauerhafter Testzeitraum angeboten. Das bedeutet, dass das Testverhalten angewendet wird, sobald das Token vom Browser empfangen wurde, bis ein Iframe ohne Testtoken geladen wird. Wir empfehlen, das Testtoken bei jeder iframe-Ladevorgang konsistent zu senden.

Token in einem Meta-Tag angeben

Innerhalb einer Seite kannst du im Dokument ein Meta-Tag verwenden: <head>

<meta http-equiv="origin-trial" content="TOKEN_GOES_HERE">

Mit dem Meta-Tag werden websiteübergreifende Cookies für nachfolgende Anfragen oder JavaScript auf der Seite aktiviert. Sie müssen jedoch den HTTP-Header verwenden, wenn vorhandene Cookies bei der ersten Anfrage gesendet werden sollen.

Token mit JavaScript einschleusen

Wenn Sie Drittanbieter-Cookies für Ihren Ursprung vor oder ohne Auslieferung Ihrer eigenen Seitenanfrage aktivieren müssen, z. B. wenn Cookies für eine websiteübergreifende Bildanfrage erforderlich sind oder Sie einen iFrame mit JavaScript erstellen möchten, können Sie das Token mit JavaScript in die Website der obersten Ebene einschleusen:

const otMeta = document.createElement('meta');
otMeta.httpEquiv = 'origin-trial';
otMeta.content = 'TOKEN_GOES_HERE';
document.head.append(otMeta);

Dazu müssen Sie in der Registrierung für die Testphase der Einstellung Drittanbieterabgleich aktivieren, da Sie das Token für Ihren Ursprung (den Drittanbieter) auf eine andere Website einschleusen.

Ein Token mit aktivierter Drittanbieterabgleichsfunktion kann in jede Quelle, einschließlich Ihrer eigenen, eingefügt werden und funktioniert dann.

Diagramm, das verdeutlicht, dass das Drittanbieter-Script das Token in die übergeordnete Seite einschleust

Eine dauerhafte Testversion wird weiterhin deaktiviert, wenn ein Iframe ohne das Testtoken geladen wird. Du musst das Testzeitraum-Token in allen geladenen Iframes angeben, auch wenn der Testzeitraum ursprünglich über ein Drittanbieter-Script aktiviert wurde.

Token validieren

Öffnen Sie die Entwicklertools und gehen Sie zum Tab „Anwendung“. Maximieren Sie die Struktur „Frames“ im linken Navigationsbereich. Wenn du einen Frame auswählst, wird der Bereich „Origin Trials“ angezeigt, sofern Tokens vorhanden sind. Wenn Sie das Token in die Website der obersten Ebene einschleusen, wird dies im Eintrag „top“ angezeigt. Andernfalls sollten Sie den Frame auswählen, der Ihrer eingebetteten Seite entspricht.

Wenn du ein Token angegeben hast, sollte im Bereich „Origin Trials“ ein Eintrag für „Tpcd“ angezeigt werden. Wenn die Funktion dadurch aktiviert wurde, wird der Status „Aktiviert“ angezeigt. Andernfalls wird ein roter Fehlerstatus angezeigt. Sie können den Eintrag maximieren, um das Problem zu sehen.

Zum Aktivieren des Testzeitraums für die Einstellung ist nur ein gültiges Token erforderlich. Wenn Sie sich sowohl für das Abgleichen von selbst erhobenen als auch von Drittanbieter-Daten registriert haben, ist es kein Problem, wenn Sie beide Tokens auf der Seite angeben. Wenn Sie beispielsweise eine einzelne Seite haben, die auf unterschiedliche Weise eingebettet werden kann, müssen Sie kein Token dynamisch auswählen. Sie können einfach beide angeben. Der Test wird dann in beiden Kontexten aktiviert.

Welche Cookies sind aktiviert?

Im Rahmen des Tests zur Einstellung von Drittanbieter-Cookies sind Drittanbieter-Cookies nur für den Ursprung zulässig, der für den Test registriert wurde. Nach der Aktivierung sind Drittanbieter-Cookies bei iframe- und Unterressourcenanfragen an diesen Ursprung vorhanden. Drittanbieter-Cookies sind mit document.cookie auch in Iframes mit diesem Ursprung verfügbar.

Cookie-Domain-Attribute werden hier nicht berücksichtigt. Es wird nur der Ursprung der angeforderten URL berücksichtigt. Sobald festgestellt wurde, dass eine Anfrage Drittanbieter-Cookies enthält, werden alle diese Cookies wie gewohnt angehängt, auch wenn die Domain eines Cookies weniger restriktiv ist.

Wenn beispielsweise https://one.test.example registriert ist und sein Token in einem https://one.test.example-iFrame bereitgestellt wird:

  • https://one.test.example/image.jpg erhält Cookies, die von https://one.test.example gesetzt werden
  • https://one.test.example/image.jpg empfängt Cookies, die von anderen Ursprüngen mit Domain=.test.example gesetzt wurden.
  • Bei https://test.example/image.jpg- oder https://two.test.example/image.jpg-Anfragen werden keine Drittanbieter-Cookies empfangen, da sie nicht vom selben Ursprung stammen.

Welche Cookies sind aktiviert, wenn die Subdomain-Übereinstimmung aktiviert ist?

Mit der Option „Alle Subdomains abgleichen“ kann ein einzelnes Token für den Registrierungs- oder einen anderen Ursprung mit einer spezifischeren Subdomain verwendet werden. Mit einem Token für https://test.example mit Subdomain-Abgleich kannst du den Testzeitraum mit https://test.example-, https://one.test.example- oder https//two.test.example-iFrames und Drittanbieter-Script-Ladungen aktivieren.

Wenn die Subdomain-Übereinstimmung aktiviert ist, sind Drittanbieter-Cookies außerdem bei Anfragen und in Iframes verfügbar, die mit den entsprechenden Subdomains verknüpft sind. Wenn https://test.example beispielsweise die Subdomain-Übereinstimmung verwendet, erhalten Subressourcenanforderungen wie https://cdn.one.test.example/image.jpg Drittanbieter-Cookies.

Bei der Deaktivierung des Testzeitraums wird die Übereinstimmung mit Subdomains nicht berücksichtigt. Um den Testzeitraum zu deaktivieren, muss ein Iframe, der genau mit dem Ursprung in der Registrierung übereinstimmt, ohne Token geladen werden. Eine Registrierung für https://test.example mit Subdomain-Abgleich kann also nur durch einen https://test.example-Iframe ohne Token deaktiviert werden. Dies kann sich in Zukunft ändern. Wir empfehlen daher, ein Token in allen Subframe-iFrames anzugeben, wenn Sie den Test aktivieren möchten, und Tokens aus allen iFrames zu entfernen, wenn Sie den Test deaktivieren möchten.

Fehlerbehebung bei Testtokens

Fehlerbehebung bei Chrome-Testlauf-Ursprungsanwendungen enthält eine umfassende Checkliste, die Ihnen bei der Fehlerbehebung bei der Registrierung und Bereitstellung von Testtokens hilft.

Bei diesem Test können einige häufige Probleme auftreten:

  • Wenn die Option „Ich benötige ein Token, das mit allen Subdomains des Ursprungs übereinstimmt“ ausgewählt ist, stimmt das angegebene Token mit der registrierten Domain und den darunter liegenden Domains überein. Beispiel: Registrieren Sie https://example.com, damit es mit example.com, www.example.com, foo.example.com und bar.foo.example.com übereinstimmt. Wenn Sie https://www.example.com registrieren, entspricht Ihr Token www.example.com und foo.www.example.com, aber nicht foo.example.com.
  • Websites oder Dienste von Drittanbietern, die auf Ihrer Website eingebettet sind, müssen sich selbst für den Test registrieren. Sie sollten keine Domain beantragen, die nicht Ihnen gehört oder die Sie nicht verwalten.
  • Wenn Sie bei der Registrierung für den Testzeitraum einen Fehler machen, müssen Sie eine neue Registrierung vornehmen, um Fehler zu korrigieren und ein neues Token zu erhalten.

Häufig gestellte Fragen

  1. Was mache ich, wenn ich Fragen zur Disconnect.me habe?
  2. Kann ich mich für den Testzeitraum zur Einstellung registrieren, wenn meine Domain sowohl für Werbe- als auch für nicht werbebezogene Zwecke verwendet wird?
    • Einbettungen und Dienste von Drittanbietern, die für Werbung verwendet werden, sind aus den in diesem Blog bereits genannten Gründen nicht für den Testzeitraum zur Einstellung verfügbar. Dazu gehören auch werbebezogene Domains, die auch für andere Zwecke als Werbung verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Teilnahmevoraussetzungen und Überprüfungsprozess.
  3. Können Websiteinhaber sehen, welche ihrer Partner sich für den Test zur Einstellung angemeldet haben? Können sie die Registrierung für alle Partner einschränken?
    • Ja. Websites können sehen, welche Einbettungen und Dienste auf einem Testtoken für die Einstellung angewiesen sind. Dazu müssen sie die Tokeninformationen im Bereich „Anwendung“ der Chrome-Entwicklertools aufrufen. Weitere Informationen finden Sie unter Fehlerbehebung bei Chrome-Ursprungstests.
    • Inhaber von Websites auf oberster Ebene können die Registrierung nicht für alle ihre Partner oder für die Einbettungen und Dienste auf ihrer Seite einschränken. Wenden Sie sich gegebenenfalls an den Partner.
  4. Wie unterscheidet sich dieser Test von anderen Tests wie dem Test zur Reduzierung der User-Agent-Quellen?
    • Der Hauptunterschied zu früheren Tests besteht im neuen Registrierungsprozess, bei dem die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden müssen, sowie in der neuen Benutzeroberfläche und den neuen Seiten in der Ursprungstest-Konsole.
    • Der zweite Unterschied besteht darin, dass diese Funktion ausschließlich für eingebettete Websites von Drittanbietern verwendet werden kann, um die maximale Anzahl von Webkompatibilitätsproblemen auf einer Reihe von Websites/Dienstclients zu beheben.
  5. Wird es einen Test zur Einstellung von Drittanbieter-Cookies geben, bei dem Websites auf oberster Ebene eigene Cookies verwenden können, um Drittanbieter-Cookies für ihre gesamte Website zu aktivieren?
  6. Wie lange dauert es, bis mein Antrag auf Testzeitraum für die Einstellung geprüft wird? Wo kann ich den Status meiner Bewerbung einsehen?
    • Die Bearbeitungszeit kann variieren. Wir empfehlen Ihnen, die Registrierung so bald wie möglich zu starten, damit Sie rechtzeitig bereit sind, wenn Anfang des 1. Quartals 2022 1 % der Drittanbieter-Cookies eingestellt werden. Wenn Sie innerhalb von 1 bis 2 Wochen nach Einreichen Ihrer Registrierung keine Antwort erhalten haben, wenden Sie sich bitte an 3pcd-deprecationtrial@google.com.
    • Thread zu einem Fehler mit offener Unterhaltung, Entscheidung und Begründung.
  7. Die Registrierung für den Test zur Einstellung wurde genehmigt und wir haben wie empfohlen ein Testtoken bereitgestellt. Die Testphase für die Einstellung funktioniert jedoch nicht wie erwartet. Was können wir tun?